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Anerkennung von non-formal erworbenen Kompetenzen

Deutschland ist ein „Schein-Land“: Nur die Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen, die mittels eines Scheins, Zeugnisses oder Zertifikats belegt sind, zählen; vor allem wenn es um die Bewerbung um eine Arbeitsstelle geht. Auch in anderen (europäischen) Ländern existiert dieses Prinzip. Ist jedoch nirgends so ausgeprägt wie hier.

Seit einiger Zeit schon hat die Europäische Union das Bestreben, soziale Ungleichheit zu verringern, allen die Möglichkeit auf Bildung zu verschaffen und eben auch non-formal erworbenes Wissen (auch als wirtschaftliche Ressource) verfügbar zu machen. So hat sie ihren Mitgliedsstaaten im Rahmen des Programms Lebenslanges Lernen nun auch auferlegt, bis 2018 Lösungen für diese Aufgabe zu finden.

Sketchnote Teil 1: Anerkennung von Kompetenzen
Sketchnote Teil 1: Anerkennung von Kompetenzen

Zusammenarbeit unerwünscht

Das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) hat daher auch einige Projekte aufgelegt, um nach Möglichkeiten zu suchen. Allerdings findet dies weitgehend hinter verschlossenen Türen statt. Die einzelnen Projekte laufen recht unabhängig voneinander. Zusammenarbeit mit anderen scheint eher nicht gewollt zu sein.

Aber es gibt auch andere Projekte. Allerdings werden auch diese nicht gerade öffentlichkeitswirksam vermarktet. Eines dieser Projekte ging gerade zu Ende: conCert. Auch wenn der Name so musikalisch klingt, war der Ansatz ein sehr handfester: Die Projektgruppe nahm sich mit dem „Geprüften Berufspädagogen“ einen konkreten, existierenden IHK-Weiterbildungsabschluss vor und suchte nach Möglichkeiten, non-formal und informell erworbene Kompetenzen zu validieren und mit den in Prüfungsordnung und Anforderungsprofil vorgegebenen Kenntnissen vergleichbar zu machen.

Aus der Schweiz kommt nicht nur Schokolade

Pate stand ein Validierungsverfahren, das in der Schweiz seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt wird. In der Schweiz führte dieses Verfahren schließlich zu einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes. Und so haben dort 4 % aller Personen mit anerkannten Abschlüssen diese nicht über den klassischen Weg erworben, sondern über ein Validierungsverfahren.

Auch in Deutschland wird sich auf gesetzlicher Ebene etwas ändern müssen, damit die Anerkennung funktionieren kann, denn momentan ist es schlicht nicht möglich, ein Aus- oder Weiterbildungszeugnis auszustellen, wenn jemand die entsprechende Prüfung nicht abgelegt hat. Das heißt: Selbst wenn wir derzeit eine Validierung realisieren könnten, müssten die Kandidaten nach Anerkennung ihrer Fähigkeiten immer noch die entsprechende Prüfung ablegen. Eine irgendwie lächerliche Vorstellung: Da wurde jemandem gerade attestiert, dass er die geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen besitzt. Aber damit er ein offizielles Dokument erhält, müsste er dennoch die Prüfung ablegen.

Sketchnote Teil 2:  Anerkennung von Kompetenzen
Sketchnote Teil 2:  Anerkennung von Kompetenzen

Ein weiter Weg

Es gibt in Deutschland also noch viel zu tun. Aber der erste Schritt ist, ein handhabbares Validierungsverfahren zu entwickeln. Mir erscheint das von conCert vorgelegte Konzept sehr brauchbar: In einer Beratung wird der Interessent über die Möglichkeiten einer Anerkennung und über das Verfahren selbst informiert. Anschließend, wenn sich der Kandidat für das Verfahren entschieden hat, erarbeitet er seine Unterlagen anhand von standardisierten Vorgaben.

Hierzu muss er einige Fragebögen ausfüllen und diese mit Dokumenten ergänzen. Die Fragebögen sind jeweils auf die zu validierenden Kompetenzen ausgelegt, im Projekt conCert auf die acht Handlungsfelder des „Berufspädagogen“. Der Kandidat muss sich selbst einschätzen, muss auch verschiedene Situationen beschreiben, in denen er seines Erachtens die im jeweiligen Handlungsfeld beschriebenen Kompetenzen angewandt hat.

Dokumente müssen keine Zeugnisse sein

Seine Beschreibungen muss er durch Beifügen von Dokumenten untermauern. Diese Dokumente können auch mal Arbeits- oder Zwischenzeugnisse sein. Häufiger aber werden es Dokumente anderer Art sein: Infomaterial über absolvierte Weiterbildungen, Websites, Videos, oder was auch immer, aus denen hervorgeht, dass der Kandidat tatsächlich die angegebenen Handlungen (eigenständig) ausgeführt hat.
Da das Zusammenstellen der Unterlagen sehr aufwändig ist (im Durchschnitt brauchten die Kandidaten im Projekt rund 140 Stunden), können sie sich durch einen Berater in diesem Prozess begleiten lassen. Ergebnis dieses ganzen Vorgangs ist das so genannte „Dossier“. Dieses reicht der Kandidat ein.

Arbeit der Experten

Nun sind die (zuvor geschulten) Experten dran; zwei sollten es immer mindestens sein. Sie arbeiten das Dossier durch, überprüfen es auf Stichhaltigkeit, Glaubwürdigkeit und Relevanz. Nach diesem Schritt setzen sich die beiden Experten mit dem Kandidaten zu einem Erkundungsgespräch zusammen. Hier versuchen sie herauszuarbeiten, inwieweit die Dokumente stimmig sind, haken nach, wo Dokumente Fragen offen ließen. Dieses Gespräch dauert ca. zwei Stunden.

Anschließend beraten sich die Experten und erstellen einen Abschlussbericht. In diesem legen sie dar, welche Handlungsfelder sie anerkennen und welche nicht. Bei den nicht anerkannten begründen sie die Anerkennung genau. In der Realität würde dieser Bericht nun an die offizielle Validierungsstelle gehen, die abschließend darüber entscheidet, ob die Anerkennung (teilweise) ausgesprochen wird, oder nicht.

Anerkennung der Anerkennung

Die Projektmitglieder kamen zu dem Schluss, dass sie mit diesem Verfahren sogar besser als durch eine Prüfung feststellen können, ob ein Kandidat die angegebenen Kompetenzen hat oder nicht. Und auch die Vertreterin des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung (SVEB) ist überzeugt, dass dieses Verfahren gut geeignet ist.

Was nun in Deutschland noch fehlt, ist der Wille, dieses Konzept auch umzusetzen. Gefragt sind hier vor allem die Kammern – allen voran IHKs und HWKs –, da auf sie wahrscheinlich die Aufgabe der Organisation und Durchführung dieser Validierung zukäme. Aber auch der Gesetzgeber müsste hier den richtigen Rahmen schaffen. Und nicht zuletzt müssten wohl viele unserer Aus- und Weiterbildungs-Prüfungsordnungen grundlegend überarbeitet werden.

Denn was sich zeigte, war, dass in den meisten Fällen keine vollständige Anerkennung eines Abschlusses möglich ist, sondern nur Teile. Dafür müssten aber die Abschlüsse modularer aufgebaut sein. In den letzten Jahren ging der Trend aber weg von modularisierten Prüfungen, hin zu Gesamtprüfungen. Wenn wir dieses oder ein ähnliches Validierungskonzept umsetzen wollten, müsste also auch hier ein Umdenken stattfinden.
Für mich ist diese Anerkennung anderweitig erworbener Kompetenzen sehr wichtig. Ich denke, in unserer Gesellschaft schlummert ein großes Potential, das auch durchaus wirtschaftlich interessant ist. Jedoch müssen viele Stellen überzeugt werden. Ein weiter Weg liegt vor uns. Aber ich bin sicher, er lohnt sich.

 


 

Ich habe diesem Artikel meine Sketchnote der Abschlussveranstaltung von conCept beigefügt. Hier tauchen viele der oben beschriebenen Aspekte noch einmal auf.

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